Sehr geehrte Besucher,
die Überarbeitung des EEG (erneuerbare Energien Gesetz) bietet einige Änderungen (19). Die beiden wichtigsten möchte ich Ihnen hier kurz nahebringen.
- Im Anwendungsbereich der energieintensiven Unternehmen, die mehr als 1 GWh/a verbrauchen aber weniger als 10 GWh/a muss für den diesjährigen Antrag auch ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 500001 nachgewiesen werden.
- die Antragsfristen werden einmalig vom 30.6. auf den 30.9. verlängert.
Als Konsequenz müssen Sie sich kurzfristig um eine Zertifizierung nach ISO 50001 bemühen, wenn Sie weiterhin Ihre Rückerstattung erhalten wollen. Der nach hinten geschobene Antragstermin erlaubt Ihnen dies auch noch.
Im Gegensatz zu anderen, auf dem ISO System basierenden Normen muss für eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 500001 keine wirksame Einführungszeit von mind. 3 Monaten nachgewiesen werden. Dies geschieht ansonsten über die Daten der Inkraftsetzung von Dokumenten, Unternehmenspolitik, Grundsatzerklärungen etc.
Sehen auch Sie Handlungsbedarf für Ihr Unternehmen, stehen wir gerne zur Unterstützung bereit. Mit einer Gruppe erfahrener Berater und Auditoren können wir auch größere Projekte problemlos kurzfristig umsetzen. Allerdings sind auch hier die Ressourcen und die verfügbare Zeit eingeschränkt.
Ihr Rolf Aglaster