KMU – Änderung der SpAEfV vom 31.10.2014

Die Bundesregierung hat mit sofortiger Wirkung eine Änderung der SpAEfV zu 31.10. verabschiedet.

Die wesentlichen Änderungen im Bereich der SpaEfV beziehen sich vor allen auf das Alternative System. So sind im Rahmen der Nachweisführung im Regelverfahren alle Unternehmensteile, Anlagen, Standorte, Einrichtungen, Systeme und Prozesse eines Unternehmens einzubeziehen. Abweichend davon können einzelne Unternehmensteile oder Standorte von der Nachweisführung mit Ausnahme der Erfassung des Gesamtenergieverbrauchs ausgenommen werden, wenn diese für den Gesamtenergieverbrauch des Unternehmens nicht relevant sind und wenn die Bereiche mit einem wesentlichen Energieeinsatz durch die Nachweisführung abgedeckt werden. Zur Erfüllung der Anforderungen muss sich die Nachweisführung auf mindestens 90 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs des Unternehmens beziehen.

Ein weiterer elementarer Punkt betrifft die Änderung der Anlage 2, der dritte Spiegelstrich wie folgt geändert:

„ – Für gängige Geräte wie zum Beispiel Geräte zur Drucklufterzeugung, Pumpen, Ventilatoren, Antriebsmotoren, Anlagen zur Wärme und Kälteerzeugung sowie Geräte zur Beleuchtung und Bürogeräte wird der Energieverbrauch durch kontinuierliche Messung oder durch Schätzung mittels zeitweise installierter Messeinrichtungen (zum Beispiel Stromzange, Wärmezähler) und nachvollziehbarer Hochrechnungen über Betriebs- und Lastkenndaten ermittelt. Für gängige Geräte, für die eine Ermittlung des Energieverbrauchs mittels Messung nicht oder nur mit einem erheblichen Aufwand möglich ist, kann der Energieverbrauch durch nachvollziehbare Hochrechnungen über bestehende Betriebs und Lastkenndaten ermittelt werden. Für Geräte zur Beleuchtung und für Bürogeräte kann eine Schätzung des Energieverbrauchs mittels anderer nachvollziehbarer Methoden vorgenommen werden.“

In der Folge ändert sich damit auch die Kopfzeile der Spalte 4 der Tabelle 2 nach den Wörtern „Messsystem/Messart“ werden die Wörter „oder alternative Art der Erfassung und Analyse“ und in der Kopfzeile der Spalte 5 vor den Wörtern „Genauigkeit/Kalibrierung“ die Wörter „Grad der“ eingefügt. Dies betrifft übrigens auch die Tabelle 1 Spalte 7/8.

KMU, die mit einem Testat nach SpAEfV die Rückerstattung der Energie- und/oder Stromsteuer anstreben, sollten dementsprechend Ihre vorzulegende Dokumentation so anpassen. Die nun auch per Verordnung festgelegte Vorgehensweise, mit einer temporären Erfassung der Stromverbräuche entspricht zudem unseren Empfehlungen.

Falls Sie noch über kein entsprechendes Messgerät verfügen, empfehlen wir eines anzuschaffen. Die temporäre Messung ist ein hervorragendes Instrument bei effizienzsteigernden Maßnahmen den alten Istzustand mit der verbesserten Situation zu vergleichen und ein realistisches Bild von Einspamaßnahmen und Amortisationszeiten zu erhalten. Damit relativieren oder bestätigen sich die Aussagen der Lieferanten/Anbieter. Vor allem aber gewinnt man bei kleineren Projekten Erfahrung, um weitere Potentiale besser abschätzen zu können. Geräte, welche einen sehr günstigen Einstieg in die Thematik bieten, sind die Powermeter der Fa. Allnet die mit Induktionsklemmen bis 800 Amper als Zubehör lieferbar sind und damit auch Maschinen mit größerer Leistung erfassbar machen.

Ihr

Rolf Aglaster

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