6.3.2015 – EDL Gesetz in Kraft – Energiemanagementsystem Einführungsphase ergänzt

Die Novelle des Gesetztes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-Gesetz) wurde am 5.2. 2015 vom Bundestag beschlossen und heute am 06.3.2015 vom Bundesrat verabschiedet.

Entgegen dem ursprünglichen Entwurf, der vorsah, dass alle Nicht-KMU ein Energieaudit oder ein zertifziertes Energiemanagementsystem noch in 2015 (Stichtag für Energieaudits: 5.12.) vorweisen müssen, wurde  dahingehend modifiziert, dass für die mit größerer Wirksamkeit versehenen Managementsysteme nach ISO 50001 oder EMAS ein längerer Vorlauf nötig ist.

Es wurde eine Einführungsphase in 2015 festgelegt, die sich an der SpAEfV orientiert und ähnliche Anforderungen wir dort formuliert an die Nicht-KMU stellt. Die Übergangszeit ist allerdings bis Ende 2016 begrenzt –  bis dahin müssen zertifzierte Systeme vorliegen. Im Übrigen werden wiederum Managementsysteme nach ISO 14001 nicht anerkannt.

Da es sich bei den betroffenen Unternehmen um eine sehr große Anzahl handelt, sollten diese sich rechtzeitig um einen entsprechenden Termin für ein Energieaudit oder für die (wahrscheinlich analog zur SpAEfV notwendige) Testierung bemühen. Die Kapazitäten der in Frage kommenden Stellen sind schon bei der Testierung nach SpAEfV sehr strapaziert worden. Die Anzahl der nötigen Testierungen liegt nun um ein Vielfaches höher.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines, Energie, Managementsysteme veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.