Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV)

Die SpaEfV von August 2013 regelt die Anforderungen an kleine und mittelständische Unternehmen, die weiterhin einen Spitzenausgleich erhalten wollen. Gemeint ist damit eine Rückerstattung der Energiesteuer.

Wesentliche neue Anforderung an diese Unternehmensklasse sind nun der Nachweis eines Energiemanagementsystems (z.B. durch eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001).

Für den Spitzenausgleich 2013 ist notwendig, das man ein Testat (zB. von einer Zertifzierungsstelle) vorweist, dass bestätigt, dass in 2013 mit der Einführung eines Managementsystems begonnen wurde.

Bei der Vorbereitung für beide Projekte unterstützen wir Ihr Unternehmen gerne!

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