Für Investitionen in energieeffizientere Technologie setzt der Bund auf zahlreiche Maßnahmen. Viele richten sich an die KMU (kleine und mittlere Unternehmen).
Besonders Förderungswürdig sind Maßnahmen der Investition in sogenannte einzelne Querschnittstechnologien (Downloadlink Infoflyer der BAFA siehe unten):
- elektrische Motoren und Antriebe
- Pumpen
- Raumlufttechnische Anlagen
- Druckluftsysteme
- etc.
Davon ausgeschlossen sind Erneuerungen der Beleuchtung. Diese kann man jedoch im Rahmen einer systemischen Optimierung trotzdem in eine Förderung einbeziehen. Voraussetzung ist dabei die Einbeziehung mehrerer Querschnittstechnologien in ein Projekt: z.B. Druckluft und Beleuchtung, Klimatechnikg und Beleuchtunge etc.
Weitere Voraussetzung ist die Beratung und die Begleitung des Projektes durch einen qualifizierten Energieberater, der auch den Nachweis der geforderten Einsparung von 25% des Energieverbrauches in einem Gutachten belegen kann – eine Beratung durch einen Hersteller oder Lieferanten scheidet natürlich aus. Der Förderanteil beläuft sich auf 30 % der Investitionssumme sowie 60 % der Beratungskosten.
Die Einsparungen bei Beleuchtungserneuerungen können bei zeitgemäßer T5 Technologie bis zu über 75 % betragen gegenüber konventionellen Lichtleisten oder üblichen HQI Hallenstrahlern. Auch im Bürobereich/Verkaufsbereich lassen sich diese Verbesserungen mit HiTech Lichtsystemen auf T5 Leuchtstofflampen-Basis erzielen.
Wir beraten Sie in solchen Projekten in Kooperation mit unseren KfW Energieberatern gerne vorab unverbindlich.
Hier der Link zu dem Informationsflyer „Querschnittstechnologien“ der BAFA: